Der Haus- oder Facharzt muss zunächst eine Überweisung/Verordnung oder Notwendigkeitsbescheinigung mit der Diagnose für die kurative Ernährungstherapie ausstellen. Diese wird von mir persönlich zusammen mit einem Kostenvoranschlag an die zuständige Krankenkasse gesendet. Nach der Kostenzusage sind dann die Formalitäten mit der ggf. fälligen Eigenbeteiligung geklärt.
Monika Lüskow
Diplom Oecotrophologin