Ernährungsprävention

Einzelberatung im Bereich der Vorsorge (Prävention § 20 Abs. 1 SGB V)
Diese Beratung kann ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch genommen werden.
Krankenkassen bezuschussen  diese Beratung auf Anfrage:

  • Individuelle Ernährungsberatung mit 3 Terminen pro Jahr
  • Gruppenkurse, z.B.“ genuss is(s)t gesund“
  • Essen mit Spaß, einfach und alltäglich
  • Kurse/Einzelberatungen im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung

Weitere Themengebiete

  • Schulungen für Tagesmütter, Kinderernährung, Ernährungserziehung

  • Unterricht an Schulen „5 am Tag für Kids“ und „smart Food statt fast Food“

  • Vorträge, z.B. zu Lebensmittelzusatzstoffen, Sekundäre Pflanzenstoffe, Alternative Ernährungsformen, Berufs- und Altersgruppen

  • Workshops zum Biologischen Landbau

  • Infostände bei Outdoorveranstaltungen

  • Artikel verfassen, kleine Fernsehauftritte, Interviews