Ernährungsprävention
Einzelberatung im Bereich der Vorsorge (Prävention § 20 Abs. 1 SGB V)
Diese Beratung kann ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch genommen werden.
Krankenkassen bezuschussen i. d. R. bis zu 80 %.

Diplom Oecotrophologin
Einzelberatung im Bereich der Vorsorge (Prävention § 20 Abs. 1 SGB V)
Diese Beratung kann ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch genommen werden.
Krankenkassen bezuschussen i. d. R. bis zu 80 %.