Adipositaschirurgie

Unter Adipositaschirurgie versteht man chirurgische Maßnahmen zur Behandlung des sehr starken Übergewichtes. Sie beschäftigt sich mit der chirurgischen Veränderung des Magen-Darm-Traktes. Ziel ist es, Menschen mit krankhaftem Übergewicht, bei denen herkömmliche Maßnahmen zur Gewichtsreduktion nicht erfolgreich waren, bei der Gewichtsabnahme zu unterstützen.

Der Betroffene muss sich vor und nach der OP auf eine spezielle, ausgewogene Ernährung umstellen. Durch die Gewichtsreduktion kann eine deutliche Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes eintreten, da viele Folgeerkrankungen ebenfalls günstig beeinflusst werden.

Es gibt zahlreiche Operationsverfahren, u.a.:

  • Schlauchmagen
  • Magenbypass (Roux-Y-Magen-Bypass)
  • Omega-Loop-Magenbypass (Mini Gastric Bypass)

Voraussetzungen für eine chirurgische Therapie gemäß S3-Leitlinie 2018

  • Body-Mass-Index > 40 oder BMI > 35 mit Begleiterkrankungen (Diabetes mellitus, Schlafapnoe, arterielle Hypertonie usw.).
  • Das Übergewicht besteht seit mehr als 3 Jahren.
  • Lebensalter zwischen 18 und etwa 65 Jahren, biologisches Alter entscheidend.
  • Ausgeschöpfte konservative Methoden im Sinne eines multimodalen Therapieprogramms über 6–12 Monate (Ernährungsberatung/-umstellung, Bewegungstraining, Verhaltenstherapie); alternativ dazu: primäre Indikation bei fehlender Erfolgsaussicht weiterer konservativer Therapien.
  • Keine Psychose, Depression (reaktive Depressionen aufgrund des Gewichtes ausgenommen).
  • Keine Suchtsymptomatik (wegen der evtl. Gefahr der Suchtverlagerung; keine Alkohol-, Tabletten- und Drogenabhängigkeit).

Unter bestimmten Umständen kann eine Primärindikation zu einem
adipositaschirurgischen Eingriff gestellt werden, ohne dass vorher ein konservativer
Therapieversuch erfolgte:

  • bei Patienten mit einem BMI ≥ 50 kg/m2
  • bei Patienten, bei denen ein konservativer Therapieversuch durch das
  • multidisziplinäre Team als nicht erfolgsversprechend bzw. aussichtslos eingestuft wurde
  • bei Patienten mit besonderer Schwere von Begleit- und Folgeerkrankungen, die keinen Aufschub eines operativen Eingriffs erlauben

Adipositaschirurgische Eingriffe sind (Stand 2007) nicht im Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten, können aber als Einzelfall beantragt und von der Kasse finanziert werden.

Voraussetzungen hierfür ist der Nachweis über das Ausschöpfen der sogenannten konservativen Methoden zur Gewichtsreduktion. Zur aktuellen Kostenübernahme gehört der Nachweis zur Teilnahme an einem Multimodalen Konzept, welches aus den Fachgebieten Psychologie, Innere Medizin, Adipositaschirurgie, Ernährungsberatung und Bewegungstherapie über den Zeitraum von 6 bis 12 Monaten gehört. Dieses Konzept gibt es allerdings nicht fertig. Jeder Patient muss sich selbst seine Therapeuten suchen und eine Verknüpfung derer herstellen. Zertifizierte Adipositaszentren müssen hier beratend und vermittelnd tätig werden, dazu gehört auch die Unterstützung von Selbsthilfegruppen.

Mit folgenden Kliniken arbeite ich zusammen:

Adipositaszentrum Winsen

Krankenhaus Winsen (Luhe)
Friedrich-Lichtenauer-Allee 1
21423 Winsen
Telefon: 04171-13 4201
info@adipositaszentrum-winsen.de

Adipositaszentrum

Regio Klinikum Pinneberg

Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie

Fahltskamp 74

25421 Pinneberg
Telefon: 04101 217-436

info-regiokliniken@sana.de

Schön Klinik Hamburg Eilbek
Dehnhaide 120
22081 Hamburg
Telefon: 040 2092-0
AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG
Elise-Averdieck-Straße 17
27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 77-0
info@diako-online.de

Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH
Suurheid 20
22559 Hamburg

Telefon: 040 81 91 – 2000

westklinikum.hh-rissen@asklepios.com

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Universitäres Adipositas-Centrum
Martinistraße 52

postalisch: 2.OG, Fach: 583
20246 Hamburg

Telefon: 040 7410-28599

adipositas@uke.de